Ja – insbesondere für Amtsträger (z. B. Richter:innen, Staatsanwält:innen, Mitarbeiter:innen in Behörden) gelten strenge Vorgaben. Die strafbare Vorteilsannahme ist in § 331 StGB geregelt. Vereinfacht gesagt: Geschenke oder andere Vorteile können problematisch werden, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass eine Entscheidung im Amt beeinflusst werden soll.
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Unsere Geschenkideen richten sich in erster Linie an private Anlässe (z. B. Examen, Kanzleigründung, Dankeschön unter Kolleg:innen) und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel solltest du die geltenden Regeln deiner Behörde oder Kanzlei beachten.